Aktuell

[2016/04/12]

Digitalisierung des deutschen Filmerbes verstärkt fördern

Antrag der FraktionDIE LINKE im Deutschen Bundestag

12. April 2016. – Der am 13. April 2016 von der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag eingebrachte Antrag 18/8073 "Filmförderung – Impulse für mehr Innovation statt Kommerz, für soziale und Gendergerechtigkeit und kulturelle Vielfalt" zur anstehenden Novelle des Filmförderungsgesetzes hebt auch die Bedeutung des Filmerbes hervor. Der Antrag fordert u.a. Regelungen

  • „um das Kino als kulturellen Ort zu erhalten und zu fördern“

  • „die Filmbildung im Rahmen der Medienbildung zu fördern“, sowie
  • „den Erhalt und die Digitalisierung des deutschen Filmerbes verstärkt zu fördern. Dazu gehört, dass die bestehende Verpflichtung zur Hinterlegung einer Kopie des geförderten Films auf das Ausgangsmaterial ausgeweitet wird (Pflichtexemplar-Hinterlegung). Fünf Prozent des Etats der FFA sollen für die Digitalisierung (bisher) geförderter audiovisueller Inhalte eingesetzt werden. Über das Filmförderungsgesetz hinaus, muss der Bundesanteil an der Finanzierung zur Digitalisierung des Filmerbes erhöht werden.“
  • Antrag 18/8073 der Linksfraktion im Wortlaut (pdf)

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